Allgemeine Bedingungen für das Vereinskassenbuch

[Entwurf zur rechtlichen Prüfung. Gelb markierte Stellen sind geschäftliche Festlegungen, die du treffen musst.]

1. Geltung und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Online-Dienstes „Vereinskassenbuch“ durch Vereine (Kunde) und werden Bestandteil jedes Vertrags mit 2bit e.U. – Thomas Binderbauer, Seckauer Straße 19/3, 8720 Knittelfeld (Anbieter). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Leistung

Der Anbieter stellt dem Kunden eine eigene Instanz des Vereinskassenbuchs (eigene Datenbank, eigene Internetadresse) zur Verfügung: Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, Konto und Handkassa, Belege, Auswertungen, Budgetprognose, Saisonverwaltung, Benutzerverwaltung, Sicherung und Export, Hilfe und Support über die Software. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung auf der Website und dem Angebot. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und aktualisieren, sofern die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erhalten bleiben.

3. Vertragsabschluss und Einrichtung

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (E-Mail genügt) zustande. Nach Vertragsabschluss richtet der Anbieter die Instanz ein und übermittelt dem vom Kunden genannten Verwalter einen persönlichen Einladungslink. Der Verwalter legt sein Passwort selbst fest; der Anbieter kennt es nicht.

4. Entgelt

Das Entgelt richtet sich nach dem Angebot: [z. B. jährliches Pauschalentgelt je Verein, Preisstaffel, Einrichtungsgebühr, Umsatzsteuer ausweisen]. Rechnungen sind [z. B. innerhalb von 14 Tagen] ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist vorübergehend sperren; die Daten bleiben dabei unverändert erhalten, und der Zugang wird nach Zahlung unverzüglich wieder freigegeben. Entgelte dürfen mit einer Vorankündigung von [z. B. 3 Monaten] zum Beginn der nächsten Vertragsperiode angepasst werden.

5. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit / [oder: Mindestlaufzeit festlegen] und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten zum Ende der Vertragsperiode] in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der erfassten Daten und Belege verantwortlich und hält die für seine Buchführung geltenden gesetzlichen und vereinsrechtlichen Vorschriften ein. Zugangsdaten sind geheim zu halten; Zugänge und Berechtigungen vergibt der Verwalter des Kunden. Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte speichern und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) erfassen. Der Kunde sorgt dafür, dass seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfüllt werden, und lädt dazu regelmäßig die Sicherung und die Belege herunter.

7. Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit, solange nichts anderes vereinbart ist. Geplante Wartungen und Aktualisierungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten durchgeführt. Der Anbieter hängt vom Hosting-Anbieter ab; Störungen in dessen Verantwortungsbereich sind dem Anbieter nur im Rahmen seiner eigenen Sorgfaltspflichten zurechenbar.

8. Support

Fragen und Fehlermeldungen übermittelt der Kunde über die Funktion „Support“ in der Software oder per E-Mail. Der Anbieter antwortet [z. B. innerhalb von 2 Werktagen] und behebt Fehler in angemessener Frist. Individuelle Anpassungen, Schulungen und Datenübernahmen werden gesondert vereinbart.

9. Datenschutz

Der Kunde ist Verantwortlicher für die in seinem Kassenbuch verarbeiteten personenbezogenen Daten, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den die Parteien mit Vertragsabschluss schließen (siehe Auftragsverarbeitung).

10. Daten bei Vertragsende

Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren (Sicherung als Datei, CSV, Belege). Auf Wunsch stellt der Anbieter nach Vertragsende eine vollständige Sicherung bereit. Danach löscht der Anbieter die Instanz samt Datenbank, spätestens [z. B. 30 Tage] nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

11. Haftung

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit nur für Personenschäden. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet er nicht, [sofern rechtlich zulässig und mit dem Kunden vereinbart; ggf. Haftungshöchstgrenze festlegen, z. B. auf das Jahresentgelt]. Das Kassenbuch ist ein Hilfsmittel zur Verwaltung der Vereinskassa und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Rechnungsprüfungsberatung. Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde seine Daten regelmäßig gesichert hat und der Verlust auf einem Verschulden des Anbieters beruht.

12. Änderungen der Bedingungen

Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens [z. B. 2 Monate] vor Inkrafttreten in Textform mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor Inkrafttreten widerspricht; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann der Anbieter den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist [z. B. das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters]. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.