Vereinskassenbuch › Kassenprüfung im Verein

Kassenprüfung im Verein: Checkliste zum Download

Eine Checkliste für Rechnungsprüfer, die man ausdruckt und beim Prüfen Punkt für Punkt abhakt. Mit Platz für Differenzen, Mängel und die Unterschriften.

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Checkliste herunterladen (PDF, 2 Seiten)

Zum Ausdrucken auf A4. Ohne Anmeldung, kostenlos.

Was die Checkliste abdeckt

  1. Unterlagen: Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Kassabuch, Kontoauszüge, Belege, Statuten und Protokolle
  2. Kassastand und Konten: Bargeld zählen, Kontostand abgleichen, Anfangsbestände, Umbuchungen
  3. Einnahmen: Beiträge, Subventionen, Spenden und Veranstaltungserlöse nachvollziehen
  4. Ausgaben: Belege, Vereinszweck, Beschlüsse, Entschädigungen
  5. Auffälligkeiten: ungewöhnliche Beträge, Zahlungen an Vorstandsmitglieder, nachträgliche Änderungen, fehlende Belege
  6. Vermögensübersicht und Ergebnis: Rechenkontrolle
  7. Ergebnis der Prüfung: Ordnungsmäßigkeit und statutengemäße Verwendung bestätigt oder Mängel festgestellt, mit Unterschriften

Was das Vereinsgesetz dazu sagt

Nach § 21 des Vereinsgesetzes 2002 prüfen die Rechnungsprüfer die Finanzgebarung auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel, innerhalb von vier Monaten ab Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Der Bericht bestätigt das oder zeigt Mängel und Gefahren für den Bestand des Vereins auf. Auf ungewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben, vor allem auf Insichgeschäfte, ist besonders einzugehen. Mehr dazu auf der Seite Rechnungsprüfer im Verein.

Leichter prüfen mit dem Vereinskassenbuch

Im Vereinskassenbuch hat der Rechnungsprüfer einen eigenen Zugang nur zum Ansehen. Jede Buchung hat ihren Beleg, nachträgliche Änderungen stehen mit Begründung im Korrekturprotokoll, und der Prüfer kann pro Saison einen unveränderlichen Prüfungsvermerk festhalten. So wird aus der Checkliste ein Rundgang von einer halben Stunde.

Wie oft muss die Kasse im Verein geprüft werden?

Das Vereinsgesetz verlangt die Prüfung der Finanzgebarung durch die Rechnungsprüfer nach dem Rechnungsjahr, innerhalb von vier Monaten ab Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung (§ 21 Abs. 2). Zusätzliche unterjährige Kontrollen, etwa ein Kassensturz, sind sinnvoll und in den Statuten möglich.

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Weiterlesen: Rechnungsprüfer im Verein · Kassabericht für den Verein · Kassabuch-Vorlage für Vereine

Stand: 2. November 2026. Quelle: § 21 Vereinsgesetz 2002 (RIS). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Statuten Ihres Vereins.