Vereinskassenbuch › Kassabericht für den Verein
Kassabericht für den Verein: Aufbau, Frist, Ablauf
Zum Ende des Rechnungsjahres braucht der Verein eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht. Das ist der Kern des Kassaberichts, den der Kassier der Mitgliederversammlung vorlegt.
Was der Kassabericht enthalten sollte
Der Begriff „Kassabericht“ steht nicht im Gesetz, gemeint ist die Rechnungslegung des Vereins. § 21 des Vereinsgesetzes 2002 verlangt für Vereine, dass der Vorstand innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht erstellt. Das Rechnungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, es darf aber zwölf Monate nicht überschreiten.
Üblich sind folgende Teile:
- Einnahmen nach Kategorien (Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungen, Subventionen, Spenden)
- Ausgaben nach Kategorien (Miete, Material, Entschädigungen, Veranstaltungskosten)
- Ergebnis des Rechnungsjahres als Differenz
- Vermögensübersicht mit Kontostand, Bargeld und, soweit vorhanden, Forderungen und Verbindlichkeiten
- bei Bedarf der Vergleich mit dem Vorjahr und mit dem Budget
Von der Buchung zum Bericht
- Alle Einnahmen und Ausgaben laufend mit Beleg erfassen, nicht erst am Jahresende.
- Konto und Handkassa getrennt führen und abstimmen.
- Das Rechnungsjahr abschließen und sperren, damit nichts mehr unbemerkt verändert wird.
- Einnahmen und Ausgaben nach Kategorien auswerten.
- Den Rechnungsprüfern die Unterlagen übergeben. Sie haben nach dem Gesetz vier Monate Zeit für die Prüfung.
- Den geprüften Bericht in der Mitgliederversammlung vortragen.
So hilft das Vereinskassenbuch
Im Vereinskassenbuch ist der Saisonbeginn frei einstellbar, eine abgeschlossene Saison wird gesperrt, und die Auswertung nach Kategorien und Zeitraum ist mit einem Klick fertig, auch als Diagramm. Belege werden gleich beim Buchen mit dem Handy fotografiert und mit der Journalnummer verknüpft. Der Rechnungsprüfer bekommt einen eigenen Zugang nur zum Ansehen. Das Budget für die nächste Saison planen Sie je Kategorie, die Prognose zeigt, ob es aufgeht.
Bis wann muss der Verein die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen?
Laut § 21 Vereinsgesetz 2002 innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahres. Die Rechnungsprüfer haben danach vier Monate für ihre Prüfung.
Weiterlesen: Rechnungsprüfer im Verein · Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Verein · Kassabuch-Vorlage für Vereine · Kassierwechsel im Verein
Stand: 2. November 2026. Quelle: § 21 Vereinsgesetz 2002 (RIS). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Statuten Ihres Vereins.
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