Vereinskassenbuch › Kassierwechsel im Verein

Kassierwechsel im Verein: Checkliste und Übergabeprotokoll

Wenn der Kassier wechselt, muss klar sein, was übergeben wurde und in welchem Zustand. Mit einem Kassensturz und einem schriftlichen Protokoll ist das in einer halben Stunde erledigt und später unstrittig.

Die Checkliste für die Übergabe

  1. Kassensturz: Bargeld der Handkassa zählen und mit dem Buchbestand vergleichen, Kontostand mit dem Kontoauszug abgleichen. Abweichungen sofort klären und festhalten.
  2. Übergabeprotokoll: Datum, übergebende und übernehmende Person, Kassenstände, Abweichungen und Unterschriften beider Seiten.
  3. Belege und Unterlagen: Ordner, Belege des laufenden Jahres, offene Rechnungen, Verträge, Mitgliederliste.
  4. Zugänge: Onlinebanking, Kassenbuch, E-Mail-Konten und alle Passwörter. Der alte Kassier verliert den Zugang, der neue bekommt seinen eigenen.
  5. Offene Punkte: Zahlungen, die noch ausstehen, Erinnerungen, Fristen.
  6. Entlastung: Der bisherige Kassier wird üblicherweise von den Rechnungsprüfern oder in der Mitgliederversammlung entlastet.

Was in ein Übergabeprotokoll gehört

So hilft das Vereinskassenbuch

Beim Kassierwechsel führt das Vereinskassenbuch durch den Kassensturz und erzeugt das Übergabeprotokoll als PDF. Alle Buchungen, Belege und abgeschlossenen Saisonen bleiben im Verein, der neue Kassier bekommt einen eigenen Zugang. Für die Entlastung werden Auffälligkeiten wie Ausgaben ohne Beleg automatisch aufgelistet, und ein Vermerk des Prüfers wird mitgespeichert. So gibt es später keinen Streit, wer was übergeben hat.

Muss beim Kassierwechsel ein Protokoll geschrieben werden?

Eine bestimmte Form ist im Vereinsgesetz nicht vorgeschrieben, ein schriftliches Übergabeprotokoll mit Kassensturz ist aber die sicherste Praxis, damit später klar ist, wer was in welchem Zustand übergeben hat.

Einen Monat kostenlos testen

Weiterlesen: Rechnungsprüfer im Verein · Kassabericht für den Verein · Kassabuch-Vorlage für Vereine

Stand: 2. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Statuten Ihres Vereins.