Vereinskassenbuch › Mitgliedsbeiträge im Verein verwalten

Mitgliedsbeiträge im Verein verwalten: Ablauf und Tipps

Mitgliedsbeiträge sind für die meisten Vereine die wichtigste Einnahme und die häufigste Fehlerquelle: Wer hat bezahlt, wer nicht, und stimmt die Summe im Kassenbuch? So behalten Sie den Überblick.

Was in die Statuten gehört

Das Vereinsgesetz verlangt in den Statuten nach § 3 Abs. 2 unter anderem Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft (Z 5), die Rechte und Pflichten der Mitglieder (Z 6) und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel (Z 4). Beitragspflicht, Beitragsarten und die Folgen bei Nichtzahlung gehören daher in die Statuten oder in eine Beitragsordnung, auf die die Statuten verweisen. Wer die Höhe festlegt und wie, steht in den Statuten Ihres Vereins. Bitte dort nachsehen. Ein Mitglied hinauszuwerfen, weil es nicht zahlt, geht nur, wenn die Statuten das vorsehen.

Beitragsarten und Fälligkeit

Der Ablauf in der Praxis

  1. Beitragstabelle mit den Beträgen je Gruppe führen und zum Saisonbeginn kontrollieren.
  2. Zahlungsaufforderung verschicken, mit Betrag, Frist, Bankverbindung und einer Zahlungsreferenz, damit Eingänge zuordenbar sind.
  3. Zahlungseingänge zuordnen: Kontoauszug mit der Mitgliederliste abgleichen und bei jedem Mitglied „bezahlt am“ vermerken.
  4. Offene Beiträge auflisten und freundlich erinnern, per E-Mail, WhatsApp oder Brief.
  5. Mahnen, wenn nötig, mit Frist und dem Hinweis auf die Folgen laut Statuten.
  6. Verbuchen: Die Beiträge landen als Einnahmen in der Kategorie „Mitgliedsbeiträge“, am besten gleich beim Zuordnen.

Häufige Fehler

So hilft das Vereinskassenbuch

Das Zusatzmodul Mitgliederverwaltung des Vereinskassenbuchs führt Mitglieder mit Gruppen (Vollmitglied, Schüler und so weiter), eine Beitragstabelle und das Zahlungsintervall je Mitglied. Zahlungen vermerken Sie mit „bezahlt am“, auch aus einem Kontoauszug als CSV, mit Zuordnungsvorschlag und Buchungsvorschlag ins Kassenbuch. Die Liste der offenen Beiträge lässt sich ausdrucken oder als PDF und CSV speichern, Erinnerungen bereiten Sie per WhatsApp oder E-Mail vor und schicken sie mit einem Klick ab. Das Modul kostet 2,00 € pro Monat zusätzlich zum Grundpaket.

Wer erst einmal mit einer Tabelle beginnt, nimmt die kostenlose Kassabuch-Vorlage.

Wer legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest?

Das regeln die Statuten des Vereins. Das Vereinsgesetz verlangt dort Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Mitglieder und über die Aufbringung finanzieller Mittel (§ 3 Abs. 2 Z 4 und 6). In vielen Vereinen beschließt die Mitgliederversammlung die Höhe, bitte in den eigenen Statuten nachsehen.

Darf ich ein Mitglied ausschließen, wenn der Beitrag nicht bezahlt wird?

Nur, wenn es in den Statuten vorgesehen ist. Der Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft sind nach § 3 Abs. 2 Z 5 Vereinsgesetz in den Statuten zu regeln.

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Weiterlesen: Kassabericht für den Verein · Kassabuch-Vorlage für Vereine · Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Verein

Stand: 2. November 2026. Quelle: § 3 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002 (RIS). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Statuten Ihres Vereins.